Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung erfolgt im Fahrzeug und im Straßenverkehr. Nach absolvieren der Sonderfahrten und genügend Übungsfahrten endet die Ausbildung mit einer erfolgreich absolvierten Prüfung.
Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse muss eine unterschiedliche Anzahl von Sonderfahrten absolviert werden:

5à 45 min
Überlandfahrten

4à 45 min
Autobahnfahrten

3à 45 min
Nachtfahrten

5à 45 min
Überlandfahrten

4à 45 min
Autobahnfahrten

3à 45 min
Nachtfahrten

3à 45 min
Überlandfahrten

1à 45 min
Autobahnfahrten

1à 45 min
Nachtfahrten
Für die Übungsstunden existiert keine Gesetzliche Mindeststundenzahl. Die Anzahl richtet sich allein nach den Fähigkeiten des Fahrschülers



