Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung erfolgt im Fahrzeug und im Straßenverkehr. Nach absolvieren der Sonderfahrten und genügend Übungsfahrten endet die Ausbildung mit einer erfolgreich absolvierten Prüfung.

Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse muss eine unterschiedliche Anzahl von Sonderfahrten absolviert werden:

 

Praktische Ausbildung

Klasse A, A2, A1

Praktische Ausbildung
5à 45 min

Überlandfahrten

Praktische Ausbildung
4à 45 min

Autobahnfahrten

Praktische Ausbildung
3à 45 min

Nachtfahrten


Praktische Ausbildung

Klasse B

Praktische Ausbildung
5à 45 min

Überlandfahrten

Praktische Ausbildung
4à 45 min

Autobahnfahrten

Praktische Ausbildung
3à 45 min

Nachtfahrten


Praktische Ausbildung

Klasse BE

Praktische Ausbildung
3à 45 min

Überlandfahrten

Praktische Ausbildung
1à 45 min

Autobahnfahrten

Praktische Ausbildung
1à 45 min

Nachtfahrten


Für die Übungsstunden existiert keine Gesetzliche Mindeststundenzahl. Die Anzahl richtet sich allein nach den Fähigkeiten des Fahrschülers